Allgemeine Geschäftsbedingungen COE promotion GmbH
(Revisionsstand 12.03.2024)

Die nachfolgenden AGB gelten beim Verkauf von Produkten – insbesondere von Werbeartikeln – durch COE promotion GmbH als vereinbart. Insbesondere enthalten sie Ihre Rechte und Pflichten als Käufer unserer Produkte und die wichtigsten Datenschutzbestimmungen.

Inhalt

§ 1 Geltungsbereich. 1

§ 2 Vertragsschluss. 2

§ 3 Preise, Zahlung, Verzug, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht 3

§ 4 Gegenstand. 4

§ 5 Lieferung. 4

§ 6 Beschaffenheit 4

§ 8 Gewährleistung. 5

§ 9 Druckfreigabe und Beanstandungen. 5

§ 10 Beanstandungen, Untersuchungs- und Rügepflicht 6

§ 11 Gefahrtragung und Versicherungen. 6

§ 12 Mitwirkungspflicht 6

§ 13 Leistungsfrist, Höhere Gewalt, Leistungshindernisse, Teillieferung und Teilleistung  7

§ 14 Pfandrecht 7

§ 15 Kommunikation. 7

§ 16 Urheber- und sonstige Rechte. 7

§ 17 Datenschutz und Datensicherheit 8

§ 18 Haftung, Freistellung und Aufwendungsersatz  8

§ 19 Leistungsort, Anwendbares Recht, Vertragssprache und Gerichtsstand  9

§ 20 Schlussbestimmungen. 9

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle

Kaufverträge

zwischen

COE promotion GmbH

Am Ravelin 15

48653 Coesfeld,

(mehr Informationen im Impressum: https://www.coepromotion.de/de/impressum )

(nachfolgend „Verwender“, „wir“, oder „uns“ genannt)

und Ihnen

(nachfolgend „Partner“, „Ihr“ oder „Sie“ genannt).

(2) Diese AGB richten sich an Unternehmen / Unternehmer (§ 14 BGB), nicht jedoch an Verbraucher (§ 13 BGB) oder Letztverbraucher i.S.d. PAngV. Unser Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern geschlossen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern erfolgt nicht.

(3) “Verbraucher” sind Sie, wenn Sie eine natürliche Person sind, die einen Vertrag mit uns zu Zwecken abschließt, der überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen, freiberuflichen, öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(4) “Unternehmer”, sind Sie, wenn Sie eine natürliche Person sind oder einen Vertragsschluss für eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft tätigen, die bei Abschluss des Vertrages mit uns in Ausübung ihrer gewerblichen, freiberuflichen, selbständigen, öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(5) Diese AGB gelten auf allen unseren Plattformen. “Plattformen” sind alle unsere Vertriebs- und Operationskanäle und -dienste. Insbesondere sind es alle unsere Räumlichkeiten; alle unsere physischen oder elektronischen Unterlagen wie E-Mails, Auftragsdokumente oder Informationsmaterialien; alle unsere Vertriebsflächen wie Stände oder Ladenlokale sowie unsere Webseiten oder Apps und unsere Profile auf Webseiten oder Apps unserer Partner.

(6) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB. Abweichende AGB werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen haben. Etwas anderes kann gelten, soweit in diesen AGB in Einzelfällen etwas anderes bestimmt ist.

(7) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit einer Leistung getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus einer Bestellung bzw. Beauftragung sowie den dazugehörigen Anlagen, unserer Bestätigung, unserer Annahme sowie ergänzend, soweit dort nicht geregelt, aus diesen AGB. Diese AGB finden auch auf spätere Bestellungen bzw. Beauftragungen Anwendung, die Sie während oder nach Ablauf der Vertragslaufzeit abgeben, es sei denn, zu diesem Zeitpunkt sind andere AGB einbezogen worden.

(8) Mit Ausnahme schriftlicher Änderungen und Ergänzungen dieser AGB werden elektronisch oder digital erstellte Dokumente oder Unterlagen schriftlichen Dokumenten oder Unterlagen gleichgestellt.

(9) Diese AGB gelten auch für andere, zwischen Ihnen und uns geschlossenen Verträge, soweit keine speziellen, auf die andere Vertragsart bezogenen AGB vorliegen und Klauseln dieser AGB inhaltlich Anwendung finden können.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Wenn wir unsere Leistungen auf unseren Plattformen präsentieren, geben wir kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Bei der Präsentation handelt es sich lediglich um eine unverbindliche Darbietung. Ein Vertragsschluss erfolgt ausschließlich mit Unternehmen / Unternehmern (§ 14 BGB), nicht jedoch mit Verbrauchern (§ 13 BGB) oder Letztverbrauchern i.S.d. PAngV.

(2) Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend. Kostenvoranschlags- und Angebotsfehler können vor der Auftragsannahme berichtigt werden.

(3) Eine rechtsverbindliche Bestellung bzw. Beauftragung können Sie auf jede Weise abgeben, die unsere Plattformen anbieten oder wir Ihnen im Einzelfall vorschlagen. Insbesondere können Sie sie wie folgt abgeben:  

-       Indem Sie einen Bestellungs- bzw. Beauftragungs-Button/Knopf auf unseren Plattformen anklicken, insbesondere auf unseren Webseiten und Apps sowie unseren Profilen auf Webseiten und Apps Dritter.

-       Indem Sie uns ausgefüllte Auftrags- bzw. Vertragsunterlagen über jeden gängigen Kommunikationskanal wie E-Mail, Post oder unsere Social-Media-Profile zusenden oder auf ein von uns an Sie über einen vorgenannten Kommunikationskanal zugesandtes Vertragsabschlussangebot annehmend antworten.

-       Indem Sie uns ausgefüllte Auftrags- bzw. Vertragsunterlagen übergeben – beispielsweise in unseren oder Ihren Räumlichkeiten oder Vertriebsflächen, auf Messen, Informations- oder Werbeveranstaltungen oder bei jeder anderen Gelegenheit.

-       Indem Sie Ihre Bestellung bzw. Beauftragung schriftlich oder mündlich auf unseren Plattformen, insbesondere in unseren Räumlichkeiten, Vertriebsflächen oder über unsere Kommunikationskanäle abgeben oder auf ein von uns ausgesprochenes Vertragsschlussangebot annehmend antworten.

 

(4) Mit der Beauftragung bzw. Bestellung stimmen Sie zudem diesen AGB und der Datenverarbeitung gemäß unserer Datenschutzerklärung verbindlich zu.

 

(5) Sie sind an die Beauftragung bzw. Bestellung für die Dauer von 2 Wochen nach Abgabe der Beauftragung bzw. Bestellung gebunden.

 

(6) Wir können den Zugang der abgegebenen Bestellung bzw. Auftrages

-   per E-Mail an die von Ihnen angegebene oder genutzte E-Mail-Adresse bzw. per Nachricht innerhalb unserer Plattformen, insbesondre innerhalb unserer Webseiten und Apps sowie unseren Profilen auf Webseiten und Apps Dritter

-    mit Bestätigungsschreiben per Brief oder durch Übergabe

-    mündlich oder durch die Aushändigung einer Quittung oder jeglichen schriftlichen Bestätigung

bestätigen. In der Bestätigung liegt keine verbindliche Annahme der Bestellung bzw. des Auftrages, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.

 

(7) Wir bestätigen die Bestellung bzw. Beauftragung grundsätzlich selbst. Allerdings kann auch ein Dritter in unserem Namen eine Bestätigung abgeben, wenn Sie unsere Leistung auf Plattformen Dritter – insbesondere einer Webseite oder App eines Dritten – bestellt bzw. beauftragt haben, auf der wir ein Profil unterhalten.

 

(8) Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt erst zustande, wenn wir

-       die Bestellung bzw. Ihren Auftrag ausdrücklich annehmen.

-       mit der Leistungserbringung beginnen.

-       eine Rechnung stellen.

-       die Leistung – ganz oder teilweise – erbringen.

 

Die Annahme kann gleichzeitig mit der Bestätigung erfolgen.

 

(9) Erhalten wir nach Durchführung der Auftragsbestätigung, Annahmeerklärung oder Rechnung Kenntnis von einer wesentlichen Verschlechterung Ihrer Vermögensverhältnisse oder eine ungünstige Auskunft über ein wirtschaftliches Verhalten und/oder Zahlungsweise und/oder über andere Umstände, die darauf schließen lassen, dass unser Zahlungsanspruch aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit gefährdet sein könnte, so steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht zu, bis die Zahlung vollständig bewirkt wurde oder Sie eine ausreichende Sicherheit bestellen. Wird die Zahlung nicht fristgemäß bewirkt oder keine Sicherheit bestellt, haben wir ein sofortiges Rücktrittsrecht. Unsere weiteren Ansprüche und Rechte bleiben unberührt.

 

(10) Bei Bestellungen von Kunden mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland behalten wir uns vor, erst nach Erhalt des Kaufpreises nebst Versandkosten zu liefern (Vorkassevorbehalt).

 

(11) Bestehen mehrere Vertragspartner oder ist der Vertragspartner eine Personengesellschaft, haften sie bzw. die Gesellschafter der Personengesellschaft für unsere Forderung als Gesamtschuldner.  Wir sind berechtigt, uns bei der Vertragsdurchführung auf die Weisungen und Informationen eines einzelnen Vertragspartners bzw. Gesellschafters einer Personengesellschaft zu stützen, insbesondere ohne dies mit den Übrigen Vertragspartnern bzw. Gesellschaftern einer Personengesellschaft abzusprechen, soweit nicht ein anderer schriftlich widerspricht. Ein Widerspruch berechtigt uns zur Beendigung des Vertrags auf Grundlage und mit den Folgen einer fehlenden Mitwirkung.

§ 3 Preise, Zahlung, Verzug, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) Die von uns angegebenen Preise sind – soweit im Einzelfall nichts anderes präsentiert oder vereinbart wurde – Nettopreise ohne die Umsatzsteuer.

(2) Unsere Vergütung wird – soweit keine andere Vereinbarung zwischen Ihnen und uns besteht – nach Abschluss des Vertrages und vor der jeweiligen Leistungserbringung fällig. Sie ist spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Versand unserer Rechnung (Rechnungsdatum) zu bezahlen. Unterbleibt die Zahlung, tritt Zahlungsverzug ein. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen Verzugszinsen und weiteren Schadensersatz geltend zu machen. Der Verzugszins gegenüber Verbrauchern beträgt für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 288 BGB; gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszins für das Jahr 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 288 BGB.

(3) Wir ermöglichen Ihnen die Nutzung verschiedener Zahlungsdienste und -möglichkeiten. Sie können zur Zahlung jeden von uns bereitgestellten Zahlungsweg nutzen, insbesondere jeweils, sofern wir eine entsprechende Zahlungsmöglichkeit anbieten. Wir behalten uns vor, Zahlungsmöglichkeiten individuell oder allgemein auszuschließen oder im Nachgang zu ergänzen.

(4) Sie nehmen die Zahlungsleistung eines Zahlungsdienstleisters in Anspruch, indem Sie auf den Button des Zahlungsdienstleisters während des Bestellprozesses von Leistungen klicken. Sie werden auf die entsprechende Seite des jeweiligen Zahlungsdienstleisters geführt. Wir stellen hinsichtlich der Zahlung nur den Zugang zur Seite des jeweiligen Zahlungsdienstleisters oder der Plattform bereit, werden aber nicht Vertragspartei.

(5) Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten, sowie dann, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

(6) Sie dürfen nur dann ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis herrührt und rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

(7) Für den Fall, dass auf eine unserer Forderung aus einem oder mehreren Verträgen nicht fristgerecht gezahlt wird, sind wir berechtigt, ein Inkassobüro (z.B. Creditreform) mit dem weiteren Einzug der fälligen Forderung zu beauftragen. Sie willigen mit Vertragsabschluss ein, dass wir die zum Einzug der Forderung erforderlichen Daten und Informationen an das Inkassobüro (z.B. Creditreform) übermitteln und das Inkassobüro (z.B. Creditreform) zur Speicherung und Verarbeitung der Daten berechtigt ist. Insbesondere werden Name und Anschrift, Vertragsdatum, sowie Rechnungsnummer, Rechnungsbetrag und das Fälligkeitsdatum übermittelt.

§ 4 Gegenstand

Sie erwerben von uns die beim Vertragsschluss näher bezeichneten Waren – insbesondere auf Ihr Unternehmen angepasste Werbeartikel. Dabei wird jeweils eine Bandbreite an Mehr- oder Minderlieferung von 10 % vereinbart, die den Kaufpreis entsprechend ändert und nicht zum Rücktritt oder sonstiger Gewährleistung verpflichtet.

 

§ 5 Lieferung

(1) Wenn zwischen Ihnen und uns eine Lieferung vereinbart worden ist, erfolgt sie an die von Ihnen angegebene Lieferanschrift. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist.

(2) Soweit nicht schriftlich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind alle durch uns angegebenen Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.

(3) Beginnt eine von uns angegebene Lieferzeit, sind Sie zur rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung verpflichtet, insbesondere zur fristgemäßen Zahlung. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(4) Kommt der Partner in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verwender berechtigt Ersatz für den ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen gegeben sind, geht

die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Partner über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(5) Sperrgut (Pakete mit einem größeren Volumen als 1 qm) wird in der Regel per Spedition geliefert. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Ware nicht ins Haus getragen wird.

(6) Wird die Ware auf Ihren Wunsch versandt, so geht mit der Absendung, spätestens mit Verlassen unseres Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf Sie über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 6 Beschaffenheit

(1) Sofern Leistungen auf Plattformen präsentiert werden, bemühen wir uns um möglichst originalgetreue Abbildungen der angebotenen Leistungen.

(2) Übliche Abweichungen, beispielsweise in Struktur und Farbe bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien bzw. Arbeiten oder handels- bzw. leistungsüblich sind. Ist ein zu bedruckender Artikel nicht ausdrücklich in seiner Eigenschaft gefordert und mit einer Artikelnummer bezeichnet, behalten wir uns eine Lieferung mit einem in seinen Eigenschaften ähnlichen Artikel vor. Abweichungen in Farbe, Form und Material müssen aus technischen Gründen vorbehalten bleiben, ebenso kleine Änderungen, vor allem, wenn sie aus satz- oder sonstigen technischen Gründen notwendig sind. Verlangen Sie nicht ausdrücklich in schriftlicher Form einen kostenpflichtigen Andruck, so sind Reklamationen bezüglich der Druckfarben und -qualität gänzlich ausgeschlossen. Eine Fehlerhaftigkeit von bis zu 5% der Waren gilt als übliche Abweichung.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Eine gelieferte oder übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem Vertrag in unserem Eigentum.

(2) Sie sind verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf Sie übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Beim Kauf eines besonders hochwertigen Guts, insbesondere ab einem Warenwert von 10.000,00 €, sind Sie verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

(3) Werden Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich, sind diese von Ihnen auszuführen oder auf Ihre Kosten in Auftrag zu geben.

(4) Sie benachrichtigen uns unverzüglich in Textform, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird. Wird der Dritte die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO nicht erstatten, haften Sie für den entstandenen Ausfall.

(5) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch Sie erfolgt stets in unserem Namen und im Auftrag für uns. Das Anwartschaftsrecht des Nutzers an der Kaufsache setzt sich an der abgebildeten Sache fort. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verwender nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, wird Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung erworben. Für den Fall der Vermischung gilt dasselbe. Erfolgt eine Vermischung in einer Art und Weise, die die Hauptsache als Ihr Eigentum begründet, sind Sie dazu verpflichtet, uns anteilmäßig Mit- oder Alleineigentum zu übertragen. Unser so entstandenes Eigentum haben Sie ordnungsgemäß zu verwahren.

(6) Sie sind nur als Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Diese Berechtigung besteht nicht, wenn Sie Verbraucher sind. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware treten Sie schon jetzt an uns in Höhe des von uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Sie bleiben zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug sind und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

§ 8 Gewährleistung

(1) Ihre Gewährleistungsrechte setzen voraus, dass Sie Ihren nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen sind.

(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der vom Verwender gelieferten Ware beim Partner. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

(3) Die Gewährleistung wird bei dem Verkauf gebrauchter Güter mit Ausnahme der im Abs. 2 Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ganz ausgeschlossen.

(4) Sollte trotz der aufgewendeten Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Uns ist stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, können Sie ungeachtet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

(6) Keine Mängelansprüche bestehen bei

-       unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit,

-       unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit,

-       natürlicher Abnutzung oder Verschleiß, beispielsweise bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung auftreten,

-       übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertragsverhältnis nicht vorausgesetzt sind.

Werden von Ihnen oder von Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

(7) Ansprüche Ihrerseits wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als Ihre Niederlassung verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

(8) Rückgriffsansprüche des Partners gegen den Verwender bestehen nur insoweit, als der Partner mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Partners gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

§ 9 Druckfreigabe und Beanstandungen

(1) Sie erhalten von uns einen Korrekturabzug Ihres personalisierten Drucks und erteilen uns eine Freigabe. Nach der Freigabe sind Sie verpflichtet, die Ware wie freigegeben anzunehmen.

(2) Sie sind verpflichtet, einen Transportschaden oder die Unvollständigkeit der Lieferung gegenüber dem der Ware beigefügten Lieferschein sofort zu rügen.

§ 10 Beanstandungen, Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort, auch wenn Muster übersandt waren, zu untersuchen. Eine Lieferung gilt von Ihnen als genehmigt, wenn offensichtliche oder bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort schriftlich bei uns gerügt worden sind.

(2) Sie sind verpflichtet, einen Transportschaden oder die Unvollständigkeit der Lieferung gegenüber dem der Ware beigefügten Lieferschein sofort zu rügen.

(3) Sie müssen die unverzügliche Untersuchung durch genaue Prüfung der Begleitpapiere und Warenkennzeichnungen sowie durch eine repräsentative Anzahl von Stichproben (genaue Sichtprüfung) durchführen.

Verarbeiten Sie erkennbar mangelhafte Ware, werden Aus- und Einbaukosten, sowie Folgeschäden auch dann nicht ersetzt, wenn wir den Mangel zu vertreten haben. Ihr Nachlieferungsanspruch bleibt unberührt.

 

§ 11 Gefahrtragung und Versicherungen

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht – auch bei frachtfreier Lieferung – spätestens mit der Auslieferung der Leistung an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Person / Anstalt oder bei Verlassen des Lagers zwecks Versendung auf Sie über. Dies gilt auch für Teilleistungen. Bei Werkleistungen geht die Gefahr unbeschadet der bevorstehenden Regelung mit der Abnahme bzw. ersatzweise Vollendung über.

(2) Der Gefahrenübergang auf Sie erfolgt auch, wenn Sie in Verzug der Annahme sind.

(3) Wird der Versand auf Ihren Wunsch oder aufgrund eines von Ihnen zu vertretenen Umstands verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf Sie über.

(4) Bei Leistungen außerhalb unsere Werke tragen wir keine Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung.

(7) Versicherung gegen Lager-, Bruch-, Transport- und Feuerschäden und desgleichen erfolgt nur auf schriftliche Anordnung und auf Kosten des Partners.

§ 12 Mitwirkungspflicht

(1) Sie werden uns bei der Erbringung unserer vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen fördern. Sie werden uns beispielsweise die erforderlichen, zur Individualisierung Ihrer Werbeartikel benötigten Daten unverzüglich und vollständig zuleiten; uns unverzüglich Weisungen und Freigaben erteilen und uns einen kompetenten Ansprechpartner benennen, der nicht ausgewechselt wird. Voraussetzungen sind insbesondere präzise Angaben bezüglich Stands, Schriftgrößen, Schriftgrößenunterschiede, Ausführung, Stil und Groß- oder Kleinschreibung. Texte sind in Maschinenschrift vorzulegen. Schriften sind eindeutig zu benennen und als TTF-Datei der Bestellung beizufügen, anderenfalls behalten wir uns die Ausführung mit einer ähnlichen Schrift in ähnlicher Ausführung vor. Muster, Zeichnungen, Abbildungen und Farbangaben sind für die Ausführung der Lieferung nur annähernd maßgebend, sofern nicht besondere Eigenschaften in der schriftlichen Auftragsbestätigung als solche exakt und ausdrücklich zugesichert wurden. Sie müssen zu Ihren Handlungen, insbesondere der Nutzung der uns zur Verfügung gestellten Druckvorlagen – insbesondere zu Überlassungen oder Zugangsgewährungen - berechtigt sein, insbesondere dürfen keine Rechte Dritter oder behördliche Bestimmungen verletzt werden. Sollten uns keine exakten Platzierungsvorschriften vorliegen oder diese nicht einzuhalten sein, behalten wir uns die Platzierung an einer von uns als geeignet betrachteten Stelle in einer geeigneten Ausführung vor.

(2) Soweit Sie zur Mitteilung, Bereitstellung oder zur Verfügungsüberlassung nach Abs. 1 nicht berechtigt sind, beispielsweise weil wettbewerbs-, datenschutz-, marken- und kennzeichenrechtliche Verstöße oder jegliche Verstöße gegen Rechte Dritter oder behördliche Bestimmungen vorliegen, liegt ebenso fehlende Mitwirkung vor. Sie versichern Ihre Berechtigung zu den entsprechenden Handlungen. Eine entsprechende Überprüfung durch uns wird nicht erfolgen. Von etwaigen Ansprüchen Dritter, die wegen Ihrer fehlenden Berechtigung gegen uns vorgehen, werden Sie uns auf erstes Anfordern freistellen und uns jeglichen Schaden, der wegen der Inanspruchnahme durch den Dritten entsteht, einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten, ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Fehlende, unvollständige, schadensverursachende oder rechtsverletzende Mitwirkung – beispielsweise durch Mitteilung bzw. Zuleitung unvollständiger, unrichtiger oder nicht zur rechtmäßigen Verwendung geeigneter Informationen, Daten, Stoffe oder Unterlagen – berechtigt uns zur Beendung des Vertrags, im Falle eines Vertrages mit einem Unternehmer auch ohne Auswirkung auf die vereinbarte Vergütung.

 

(4) Entsteht uns durch fehlerhafte Mitwirkung ein Schaden, besteht ein Schadensersatzanspruch. Sie stellen uns in diesem Fall ebenso von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte im Zusammenhang mit von Ihnen zumindest grob fahrlässig fehlerhaft durchgeführten Mitwirkungshandlungen geltend machen.

§ 13 Leistungsfrist, Höhere Gewalt, Leistungshindernisse, Teillieferung und Teilleistung

(1) Wir sind – soweit nicht im Einzelfall vereinbart - nicht an Fristen und Termine bei der Ausführung der Leistung gebunden. Leistungstermine bedürfen der Schriftform.

(2) Soweit wir an der Leistungserbringung durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher, von uns nicht zu vertretener Ereignisse gehindert werden und die wir trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten – unerheblich ob bei uns oder bei Ihnen – (beispielsweise Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe bzw. der Vertragserfüllung von Subunternehmern, behördliche Eingriffe, Arbeitskämpfe, Aussperrungen, Betriebsstörungen jeder Art in unserem sowie in Drittbetrieben, Warenmangel oder Ähnliches, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen und wir nicht zu vertreten haben), verlängert sich die für uns gültige Leistungszeit in einem Umfang, der die angemessene Erfüllung der Leistungspflicht möglich macht. Wird die Leistung unmöglich, werden wir von der Leistungsverpflichtung frei, ohne dass Ihnen ein Rücktritt oder Schadensersatz zustehen. Treten entsprechende Hindernisse bei Ihnen auf, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für Ihre Abnahmeverpflichtung. Die Vertragspartner teilen einander entsprechende Hindernisse unverzüglich mit.

(3) Leistungshindernisse, die nicht dem Risikobereich einer Vertragspartei zuzurechnen sind, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten.

(4) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung sind für Sie unzumutbar. Diese können nach vorheriger Ankündigung auch vorzeitig erfolgen.

(5) Angelieferte Gegenstände sind auch von Ihnen entgegenzunehmen, wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen.

 

§ 14 Pfandrecht

(1) Wegen unserer Forderungen erwerben wir ein Pfandrecht an Ihren, im Rahmen der Vertragsdurchführung in unseren Besitz gelangten Sachen. Es sichert alle Forderungen, die wir gegen Sie im Zusammenhang mit dem Rechtsverhältnis haben, infolgedessen wir Besitz an der Sache erhalten haben.

(2) Auf Ihr Verlangen werden wir die dem Pfandrecht unterliegenden Sachen nach unserer Wahl freigeben, wenn der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherheiten die zu sichernde Gesamtforderung um mehr als 20 % übersteigt.

§ 15 Kommunikation

(1) Zur Gewährleistung einer schnellen und einfachen Kommunikation untereinander erfolgt die Kommunikation grundsätzlich über E-Mail. Sie willigen dazu ein, dass Ihnen Informationen per E-Mail, soweit vorhanden Ihrem Konto auf unseren Plattformen, postalisch oder auf anderem Weg zugesandt werden.

(2) Der Versand und die Kommunikation erfolgen auf Ihr Risiko. Für Störungen in den Leitungsnetzen des Internets, für Server- und Softwareprobleme Dritter oder Probleme eines Post- oder Zustellungsdienstleisters sind wir nicht verantwortlich und haften nicht.

§ 16 Urheber- und sonstige Rechte

Wir haben an allen Bildern, Filmen, Texten und sonstigen vom Urheberrecht oder ähnlichen Rechten, insbesondere durch geistige Eigentumsrechte, geschützten Inhalten, die auf unserer Webseite, unseren Profilen auf anderen Webseiten, unseren Social-Media-Profilen und allen unseren Plattformen veröffentlicht werden, Urheberrechte oder sonstige Rechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme, Texte und sonstiger Rechte ist ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

§ 17 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Wir erheben personenbezogene Daten von Ihnen sowie ggf. andere, von Ihnen zugeleitete oder im Zuge der Vertragserfüllung von uns erlangte Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung der vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist zur Vertragserfüllung erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs.1 b) DSGVO. Wir verarbeiten sie nach den Verpflichtungen der DSGVO. Nach § 5 Abs. 1 DSGVO müssen personenbezogene Daten im Wesentlichen:

(a) auf rechtmäßige und faire Weise und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden („Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz“);

(b) für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden („Zweckbindung“);

(c) dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“);

(d) sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden („Richtigkeit“);

(e) in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist („Speicherbegrenzung“);

(f) in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertraulichkeit“).

(2) Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte übermittelt, wenn keine entsprechende Pflicht besteht oder die Vertragsdurchführung oder der Einhaltung einer gesetzlichen Frist eine Datenübermittlung erforderlich macht, beispielsweise wenn die Weitergabe der Daten erforderlich sind, um für Sie eine zur Vertragsdurchführung notwendige Abfrage durch einen Drittanbieter durchzuführen, Ihre Daten an einen Zahlungsanbieter weitergeleitet werden oder Subunternehmer in Anspruch genommen werden, um zur Erfüllung einer Leistungspflicht Ihnen gegenüber beizutragen. In diesen Fällen werden die Dienstleister vielfach mit Ihnen ein Vertragsverhältnis haben, so dass sie auf eigene Verantwortung handeln.

(3) Sobald Daten für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und falls eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht nicht weiter besteht, werden sie von uns gelöscht. In Anbahnung unseres Vertragsverhältnisses sowie bei dessen Durchführung bewahren wir Ihre Daten auf. Dabei kann es auch notwendig sein, dass nach Kündigung unseres Vertragsverhältnisses Daten weiter aufbewahrt werden. Beispielsweise müssen Rechnungsdaten (Abrechnungsunterlagen) gemäß § 147 Abgabenordnung 10 Jahre aufbewahrt werden. Solange ein für uns ausführender Dienstleister ebenso einen Vertrag über die Durchführung Ihrer Leistung mit uns hat, bleiben wir verpflichtet, die Daten entsprechend der vereinbarten Aufbewahrungsfristen vorzuhalten.

(4) Sie haben das Recht auf Auskunft, Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung Ihrer personenbezogenen Daten. Insbesondere haben Sie einen Anspruch auf eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten.

Ihre Anfrage kann an uns gestellt werden. Außerdem stehen Ihnen entsprechende verwaltungsrechtliche oder gerichtliche Rechtsbehelfe oder die bei einer Aufsichtsbehörde offen.

§ 18 Haftung, Freistellung und Aufwendungsersatz

(1) Wir haften gegenüber Ihnen in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden sowie allen übrigen in diesen AGB sowie zwischen uns getroffenen Haftungs-, Gewährleistungs- oder Verantwortungsbeschränkungen und Haftungs-, Gewährleistungs- oder Verantwortungsausschlüssen unberührt.

(4) Sie stellen uns von etwaigen Ansprüchen Dritter, die wegen möglicher schuldhafter Verletzungen des Partners gegen seine Pflichten – insbesondere aus diesen AGB – gegen uns und/oder unseren Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden, auf erstes Anfordern frei. Sie ersetzen uns jeglichen Schaden, der wegen der Inanspruchnahme durch den Dritten entsteht, einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(5) Wir haben Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, die wir den Umständen nach für erforderlich halten durften und nicht zu vertreten hatten, insbesondere jegliche Aufwendungen zum Schutz des Vertragsgutes sowie daneben auf eine ortsübliche, angemessene Vergütung. 

(6) Wir haften nicht für Fehllieferungen, die durch unpräzise Angaben, falsche Maß- oder Farbangaben reklamiert werden. Farbangaben werden nur auf weißem Untergrund annähernd erzielt.

§ 19 Leistungsort, Anwendbares Recht, Vertragssprache und Gerichtsstand

(1) Für alle Leistungen aus dem Vertrag wird als Erfüllungsort Coesfeld vereinbart.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sind sowohl Sie als auch wir zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Kaufleute und haben Sie Ihren Sitz zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Sitz in Coesfeld. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Vertragssprache ist, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, Deutsch.

§ 20 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB erfolgen schriftlich, das Recht hierzu behalten wir uns vor. Änderungen setzen voraus, dass Sie nicht unangemessen benachteiligt werden, kein Verstoß gegen Treu und Glauben geschieht und der Änderung nicht widersprochen wird. Im Fall einer Änderung erfolgt eine Mitteilung über einen der Kommunikationskanäle – insbesondere per E-Mail – 2 Monate vor ihrer Wirksamkeit. Die Änderung wird wirksam, wenn ihr nicht innerhalb dieser Frist widersprochen wird – hiernach werden die geänderten AGB gültig.

(2) Eine Abtretung dieses Vertrags an ein anderes Unternehmen wird vorbehalten. Sie wird 1 Monat nach Absendung einer Abtretungsmitteilung über einen unserer Kommunikationskanäle – insbesondere per E-Mail – an Sie gültig. Sie haben im Fall einer Abtretung ein Kündigungsrecht, welches 1 Monat nach Zugang der Mitteilung der Abtretung gilt. Alle uns eingeräumten Rechte gelten zugleich als unseren Rechtsnachfolgern eingeräumt.

(3) Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB, wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Coesfeld, 22.02.2024